Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Petra und Michael Renker (PMR) und Klient*innen als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
PMR ist berechtigt einen Auftrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn PMR aufgrund Ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch für PMR für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.
2. Inhalt des Behandlungsvertrages
PMR erbringt ihre Dienste gegenüber dem/der Klient*in in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks einer Dienstleistung anwendet.
PMR ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klient*innenwillen entsprechen, sofern der/die Klient*innen hierüber keine Entscheidung trifft.
PMR darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
3. Mitwirkung der Klient*innen
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient*in nicht verpflichtet. PMR ist aber in dem Fall berechtigt, die Sitzungen zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient*in die Inhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.
4. Ablauf
Termine sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Für eine Terminvereinbarung rufen Sie PMR einfach an oder hinterlassen eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Sie können auch per E-Mail mit PMR Kontakt aufnehmen.
Kinesiologische Methoden können genutzt werden. Die Dienstleistung erfordert körperliche Berührung. Bitte informieren Sie PMR, falls Sie nicht einverstanden sind mit dieser Berührung.
5. Vertrauensverhältnis
Innerhalb der ersten 30 Minuten des Termins, können PMR sowie auch der/die Klient*in entscheiden, dass ein Vertrauensverhältnis nicht zustande kommt und den Termin ohne Honorierung beenden.
6. Honorierung
PMR hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen PMR und Klient*innen vereinbart worden sind, gelten die Sätze der aktuellen Konditionen. Diese bitte mündlich oder schriftlich erfragen. Die Konditionen werden zum Terminbeginn schriftlich vereinbart werden. Rechnungen gemäß § 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden am Monatsende oder nach der Behandlung von PMR gestellt und per Email oder Post versandt.
Der/die Klient*in wird gebeten im Verhinderungsfall 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mündlich abzusagen, z.B. durch Nachricht auf dem Praxis-Anrufbeantworter. Bei kurzfristigen Terminabsagen gilt:
bei weniger als 24 Std. vor dem Termin werden 60%,
bei weniger als 2 Std. vor dem Termin oder bei Nicht-Erscheinen werden 100% in Rechnung gestellt.
Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Termin unverschuldet nicht rechtzeitig abgesagt werden konnte.
7. Honorarerstattung durch Dritte
Soweit der/die Klient*innen Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte, wie Krankenkassen, hat oder zu haben glaubt, wird § 6 hiervon nicht berührt. PMR führt keine Direktabrechnung durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
PMR erteilt in Erstattungsfragen Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der/die Klient*innen. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
8. Vertraulichkeit der Behandlung
PMR behandelt die Klient*innendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, Behandlung sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des/der Klient*in Auskünfte nur mit schriftlicher Zustimmung des/der Klient*in.
Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn PMR aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatt*innen, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Behandlung oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn/sie oder seine/ihre Berufsausübung stattfinden, und er/sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
PMR führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Absatz 2. bleibt unberührt.
9. Rechnungsstellung
Neben der Quittungen bei Barzahlung nach § 6 erhält der/die Klient*in nach Abschluss der Behandlung eine Rechnung.
Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des/der Klient*in sowie die Termine, alle Leistungsarten und die Diagnosestellung.
10. Veränderungen
Jede Veränderung in Ihnen, verändert etwas im Außen. Daher kann PMR keine Verantwortung für Veränderungen und hervorgerufene Konflikte in Ihrem Umfeld übernehmen. Der/die Klient/in übernimmt die volle Verantwortung für das eigene Wohlbefinden, Entscheidungen und die Ergebnisse hervorgerufen durch Beratungen und Behandlung von PMR.
11. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen darüber hinausgehender Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Bestimmung ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten Regelung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Jede von den vorliegenden AGB abweichende Vereinbarung bedarf für ihre Gültigkeit der Schriftform. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Darmstadt.